Die bernische Waadt: die Landvogteien (1536-1798)

Mehr als zweieinhalb Jahrhunderte lang ist die Waadt kein Kanton, sondern ein Untertanengebiet Berns. Das Land ist in Landvogteien aufgeteilt, die jeweils einem bernischen Landvogt in einem Schloss unterstehen. Die früheren Landvogteischlösser und ein Teil der 1798 geschaffenen Bezirke zeugen noch davon.

Die Eroberung und die Einteilung von 1536

Im Frühjahr 1536 erobern die bernischen Truppen unter Hans Franz Nägeli die savoyische Waadt. Sie handeln im Namen des Burgrechts zwischen Bern und Genf, das damals von Savoyen blockiert wird. Die Bestätigung der örtlichen Freiheiten erleichtert die Eroberung, ebenso das Versprechen, die Religion nicht anzutasten, das nicht gehalten wird. Der Bischof von Lausanne, Sébastien de Montfalcon, flieht, und seine Besitzungen werden eingezogen.

Bern überlässt den östlichen Teil der Waadt Freiburg und das linke Rhoneufer bis Evian dem Wallis. Lausanne und Payerne, beide mit Bern verburgrechtet, haben sich am Feldzug beteiligt. Sie erhalten Gerichts- und Steuerrechte, aber nicht die erhoffte Selbständigkeit.

Die Statuten vom 13. Mai 1536 teilen das Land in Landvogteien ein. Ihre Zahl steht Anfang des 18. Jahrhunderts bei sechzehn fest, nach dem Hinzukommen des Pays-d'Enhaut, das beim Konkurs des Grafen von Greyerz 1555 erworben wurde. Das Gouvernement Aigle, schon 1475 erobert, und das Pays-d'Enhaut gehören zur «deutschen» Verwaltung Berns. Der Rest des Landes bildet eine «welsche» Einheit. Die Eroberung bleibt lange unsicher: Im Vertrag von Lausanne von 1564 gibt Bern dem Herzog von Savoyen die Vogteien Gex, Ternier-Gaillard und Thonon zurück und erhält dafür die Anerkennung seiner Herrschaft über die Waadt.

Der Landvogt und sein Statthalter

Die sechzehn Landvögte sind die einzigen Berner, die den Landesherrn vor Ort vertreten. Vom Rat von Bern gewählt, meist aus seinen eigenen Reihen, amten sie sechs Jahre, in den mit Freiburg gemeinsamen Vogteien fünf. Sie leiten Verwaltung, Justiz und Militär in ihrem Bezirk, und ihnen leisten die Untertanen den Huldigungseid.

Der Landvogt ist stark auf seinen Stellvertreter angewiesen, den Statthalter (lieutenant baillival), der auf Lebenszeit aus den Notabeln des Landes ernannt wird. Dieses Amt bleibt in den Händen weniger einheimischer Familien. Die Ämter des bernischen Staates setzen das Burgerrecht von Bern voraus. Nach 1536 bewerben sich nur einige Adelsfamilien darum, und nur sehr wenige, etwa die Gingins, Tavel oder Goumoëns, gelangen in solche Ämter.

Die Landvogteien sind nicht alle gleich viel wert. Bern teilt sie nach ihrem Ertrag für den Staat und für den Landvogt in vier Klassen ein. Lausanne und Romainmôtier gehören zur ersten Klasse, Moudon und Bonmont zur zweiten, Vevey zur dritten. Die gemeine Herrschaft Orbe-Echallens, klein und arm, gehört zur vierten Klasse. Avenches zählt zu den am wenigsten einträglichen.

Ein Schloss für jeden Landvogt

Der Landvogt wohnt in einem Schloss, oft von einem früheren Herrn oder einem Kloster übernommen. In Romainmôtier wird das Haus des Priors nach der Säkularisierung des Priorats 1537 zum Landvogteischloss. Die Klostergebäude werden zu Staatskellern und Kornspeichern. In Payerne wohnt der bernische Schaffner im Schloss in den Gebäuden der früheren Abtei.

In Moudon, der früheren Hauptstadt der savoyischen Waadt, wird der letzte savoyische Landvogt, Claude de Glâne, 1536 zum Kastlan herabgestuft. Der bernische Landvogt wohnt ab 1542 im Schloss Lucens. Der Landvogt von Vevey trägt bis 1734 den Titel eines Hauptmanns von Chillon und wohnt in diesem Schloss. Ab 1735 zieht er nach Vevey selbst, in das frühere Stadthaus der Tavel. In Bonmont, in der Gemeinde Chéserex, wird das heutige Schloss 1736 für den Landvogt gebaut, an der Stelle des Klosterspitals. Der Gubernator von Aigle wohnt im Schloss Aigle.

Landvogteien aus Klöstern

Mehrere Landvogteien übernehmen die Güter säkularisierter Klöster. Jene von Romainmôtier entsteht am 21. Juni 1537. Freiburg hat sich der Säkularisierung widersetzt und sie um etwa sechs Monate verzögert. Die Vogtei umfasst die Pôté des Priorats, also Agiez, Arnex, Bofflens, Bretonnières, Croy, Envy, Juriens, La Praz, Premier, Romainmôtier, Vallorbe und Vaulion. Dazu kommen Apples und Bursins und ab 1566 die Güter der Abtei Lac de Joux: L'Abbaye, Le Chenit und Le Lieu. 1598 wird ihr aus praktischen Gründen die Baronie La Sarraz angegliedert. 1798 zählt sie 11'366 Einwohner, fast 8% der Waadtländer Bevölkerung.

Die Güter der Abtei Hautcrêt bilden zuerst ein Gouvernement. Bern fügt 1547 die Herrschaft Maracon hinzu, 1557 jene von Oron und Palézieux, die es dem seit 1555 bankrotten Grafen Michael von Greyerz abkauft. Das Gouvernement wird damit zur Landvogtei Oron. Die Abtei Saint-Maurice bleibt jedoch bis 1675 Herrin von Oron-la-Ville und Vuibroye.

Bonmont kommt später dazu. Zuerst verwaltet ein Schaffner die Güter der Abtei, unter der Aufsicht des Landvogts von Nyon. Erst 1711 wird Bonmont zur Landvogtei erhoben. Es ist die kleinste und jüngste der sechzehn welschen Landvogteien. Sie umfasst Gingins, Chéserex und La Rippe sowie die Enklave Bogis-Bossey und Chavannes-de-Bogis. 1798 zählen ihre fünf Gemeinden 1'085 Einwohner.

Die gemeinen Herrschaften mit Freiburg

Vier Vogteien teilen sich Bern und Freiburg: Orbe-Echallens, Grandson, Murten und Schwarzenburg. Orbe-Echallens geht auf die Burgunderkriege zurück. 1475 nehmen die Eidgenossen die Herrschaft der Chalon ein. Der Vertrag von Freiburg von 1476 übergibt sie Bern und Freiburg, zuerst gemeinsam mit sieben weiteren Orten, die 1484 eine Entschädigung erhalten. Danach wird sie von einem bernischen und einem freiburgischen Landvogt verwaltet, die sich alle fünf Jahre ablösen und im Flecken Echallens wohnen. Ist der Landvogt Berner, gehen die Appellationen nach Freiburg, und umgekehrt.

Nach der Reformation wird diese Teilung zum Problem, denn Bern ist reformiert und Freiburg katholisch. Die Lösung ist eine Abstimmung: Spricht sich die Mehrheit der Hausbesitzer einer Pfarrei für die Abschaffung der Messe aus, ist dies endgültig. Siegen die Katholiken, kann später erneut abgestimmt werden. Diese Abstimmung heisst «plus». So tritt Oulens 1553 zur Reformation über, Mex und Goumoëns 1575, Penthéréaz und Poliez-le-Grand 1619. Im selben Jahr verzichtet Bern auf eine Abstimmung in Assens, wo es zu zahlreichen Zwischenfällen gekommen ist. Orbe-Echallens ist zwischen 1536 und 1798 die einzige bernische Vogtei mit Katholiken.

Gerichte, Zehnten und Chorgerichte

Bern behält die meisten Gerichte bei, die es vorfindet, rund 400 Gerichtshöfe in sechzig Kastlaneien. Die Landvogtei Morges, mit sechsundsechzig Gemeinden eine der grössten, zählt allein ein Landvogteigericht, drei Kastlaneigerichte, fünfundvierzig Gerichte örtlicher Herren und dreiundzwanzig Chorgerichte.

Die Chorgerichte (consistoires) sind kirchliche Gerichte. Mit den Chorgerichtssatzungen von 1640, 1746 und 1787 setzt Bern seine Regeln im ganzen Land durch. Die Pfarrer, die aus Dörfern wie aus Städten der Waadt stammen, üben zivile und kirchliche Aufgaben aus und werden so zu Stützen der Regierung. Bern gliedert die Geistlichkeit in sechs Klassen: Lausanne-Vevey, Payerne, Morges, Yverdon, Gex und Thonon.

Bern will auch das Recht vereinheitlichen. Es lässt 1577 das Coutumier von Moudon überarbeiten und gibt 1616 die Loix et Statuts du Pays de Vaud heraus. Einige Städte behalten ihr eigenes Recht: Lausanne, Payerne, Grandson, Orbe-Echallens und Aigle. Von 1650 bis 1750 erfasst und vereinfacht eine grosse «Bereinigung der Lehen» die Erhebung der Zehnten und Herrschaftsrechte. Am Ende des Ancien Régime bezieht der Staat Bern fast die Hälfte der Zehnten und Bodenzinse, die die Waadtländer zahlen.

Die örtlichen Herren, Vasallen Berns, behalten viel Macht. An vielen Orten üben sie die hohe Gerichtsbarkeit aus. Die Hexenprozesse kosten in der Waadt zwischen 1580 und 1653 fast 1'600 Menschen das Leben.

Major Davel, 1723

Die Unzufriedenheit mit der bernischen Herrschaft bricht einmal offen aus. Jean Daniel Abraham Davel, 1670 in Morrens geboren und Notar in Cully, wird 1717 von Bern zum Grossmajor und Kommandanten des Bezirks Lavaux ernannt. Am 31. März 1723 führt er 600 Mann nach Lausanne, während alle Landvögte in Bern sind. Die Lausanner Behörden geben vor, ihm zu folgen, und verhaften ihn am 1. April. Er wird verurteilt und am 24. April 1723 in Vidy enthauptet.

Bern stellt ihn als Gesetzlosen und Schwärmer hin. 1839 wird sein Andenken mit einer Gedenktafel in der Kathedrale von Lausanne rehabilitiert. Ab den 1840er-Jahren, als die Akten der Affäre zugänglich werden, wird Davel zum Helden des Waadtländer Volkes.

1798: das Ende der Landvogteien

Mit der Helvetischen Republik verschwinden 1798 Landvogteien und Landvögte. Die Waadt wird zum Kanton Léman und in Bezirke eingeteilt. Die Landvogtei Romainmôtier wird aufgelöst: Die zwölf Dörfer der Pôté kommen zum Bezirk Orbe, die Baronie La Sarraz zu Cossonay, das Vallée de Joux bildet den Bezirk La Vallée. Bonmont wird dem Bezirk Nyon angeschlossen.

Im Gouvernement Aigle schliessen sich die Mandemente Aigle, Ollon und Bex den französischen und waadtländischen Truppen an. Die Ormonts und Leysin leisten Widerstand, angeführt vom letzten bernischen Gubernator, Beat Emanuel Tscharner. Die Landvogtei Avenches kommt zuerst zum Kanton Freiburg, ebenso Payerne. Ihre Bewohner verlangen ab 1801 den Anschluss an den Kanton Léman, und die Mediationsakte von 1803 schafft einen waadtländischen Bezirk Avenches als Enklave im Kanton Freiburg.

Der in Verruf geratene Titel des Landvogts wird in den ab 1803 geschaffenen Bezirken nicht übernommen. Einige Bezirke bleiben aber nahe an einer früheren Vogtei. Jener von Aigle etwa übernimmt das alte Gouvernement, ergänzt um die Gemeinde Villeneuve.

Die erwähnten Orte

Quellen

  1. Danièle Tosato-Rigo, « Vaud », section « Le régime bernois (1536-1798) », Dictionnaire historique de la Suisse (DHS)
  2. Waltraud Hörsch, « Bailli », DHS, version du 13.11.2008
  3. André Holenstein, « Bailliages communs », DHS, version du 21.09.2021
  4. Jean-Jacques Bouquet, « Moudon (bailliage, district) », DHS, version du 16.09.2010
  5. Paul Bissegger, « Morges (bailliage, district) », DHS, version du 26.01.2010
  6. Patrick-R. Monbaron, « Oron (bailliage, district) », DHS, version du 02.11.2009
  7. Jean-Jacques Bouquet, « Aigle (gouvernement, district) », DHS, version du 13.06.2002
  8. Patrick-R. Monbaron, « Vevey (bailliage, district) », DHS, version du 04.03.2013
  9. Fabienne Abetel-Béguelin, « Lausanne (bailliage, district) », DHS, version du 02.03.2007
  10. Gilbert Marion, « Avenches (bailliage, district) », DHS, version du 06.01.2017
  11. Patrick-R. Monbaron, « Romainmôtier (seigneurie, bailliage) », DHS, version du 23.05.2012
  12. Jean-Jacques Bouquet, « Bonmont (bailliage) », DHS, version du 19.11.2002
  13. Jean-Jacques Bouquet, « Echallens (bailliage, district) », DHS, version du 28.02.2006
  14. Patrick-R. Monbaron, « Payerne (gouvernement, district) », DHS, version du 04.01.2011
  15. Gilbert Coutaz, « Davel, Jean Daniel Abraham », DHS, version du 22.08.2005

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